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Es kann zwar niemand zwei Herrn dienen, aber dennoch gibt es auch in einer Gemeinde sehr viel an Finanzen
zu verwalten: es sind Gebäude da, es gibt Verpflichtungen, es gibt Personal.
Dazu gibt es die Kirchenverwaltung. Sie entscheidet, als Stiftungsbeirat, über alle größeren Anschaffungen, die
Kirchenrechnung und den Haushalt.
Denn rechtlich konstituiert sich eine Gemeinde als Stiftung. Diese Stiftung untersteht der Stiftungsaufsicht des
Ordinariats und ist selbstständig rechtsfähig.
Der Kirchenverwaltung gehören sieben Mitglieder an: sechs gewählte Mitglieder und der Pfarrer, beziehungsweise
in St. Josef der Pfarrbeauftragte.
Der Kirchenpfleger hat die Aufgabe, die Rechnung zu führen. Derzeit ist Joachim Wetteskind der Kirchenpfleger.
Jeweils im Frühjahr eines Jahres liegt die Kirchenrechnung mehrere Wochen zur Einsichtnahme im Pfarrbüro aus.
Außerdem erstattet der Kirchenpfleger bei der Pfarrversammlung Rechenschaft.
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